Das Thema Zahnzusatz ist weiterhin aktuell und externe Magazine bewerten Angebote und informieren die Verbraucher. So wurde auch, wie bereits kommuniziert, der Tarif ZahnTOP durch Stiftung Warentest in der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 08/2014) mit der Bestnote „SEHR GUT“ ausgezeichnet.
Darüber hinaus ist es sehr erfreulich, dass es in den Unisextarife ZahnTOP (pur) zu einer deutlichen Beitragssenkung kommt.
Für weitere Info´s und Berechnungen einfach unten klicken!!!
Die Zähne stellen einen sensiblen Bereich des Körpers dar. Einerseits wünscht sich jeder von uns ein gesundes, strahlendes Lächeln. Andererseits sind die Zähne ein wichtiges Werkzeug und für die Lebensqualität essentiell. Dabei ist Zahngesundheit nicht allein eine Frage der Pflege, sondern auch der erblichen Veranlagung.
Sorgfältige Zahnpflege ist daher leider keine Garantie gegen hohe Zahnzusatzkosten. Plötzlich auftretende Zahnschmerzen können einen Zahnersatz oder sogar einen chirurgischen Eingriff notwendig machen. Und die gesetzliche Kassenleistung deckt nur einen Bruchteil der Kosten für Inlays oder Implantate ab. Das Ergebnis: finanziell empfindliche Folgen. Zu hohe Kosten sind auch der Grund, weshalb viele gesetzlich Versicherte sogar auf dringend benötigten Zahnersatz verzichten oder sich für die einfache Versorgung entscheiden. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig gegen hohe Zahnzusatzkosten abzusichern.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Sie von ständigen Leistungskürzungen und empfindlichen Zuzahlungen betroffen, auch für Ihr Kind.
Sie als Eltern möchten sicherlich immer das Beste für Ihr Kind. Dazu gehört auch eine gute Zahnversorgung, die für das ganze zukünftige Leben Auswirkungen haben kann. Viele Kinder benötigen eine kieferorthopädische Versorgung, jedes zweite Kind braucht eine Zahnspange. Ca. 20 bis 30 % dieser Maßnahmen müssen nach den gesetzlichen Regelungen komplett von Ihnen selbst bezahlt werden.
Wir haben das passende Angebot für Sie zum Schutz vor diesen Zuzahlungen.
Aber es ist Eile geboten, denn sobald der Zahnarzt oder Kieferorthopäde bei der Erstuntersuchung eine Fehlstellung feststellt, ist ein Versicherungsschutz nicht mehr möglich.
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