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Uwe Gottschalk

Diplom-Betriebswirt (FH)


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Neue Wege entstehen, indem man sie geht
Neue Wege entstehen, indem man sie geht

Informationen über Transparenzverordnung

 

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

 

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

 

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

 

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

 

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

 

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt der Finanzberater u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

 

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.) 

 

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)

 

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:

 

Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:

 

- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange

- Die Achtung der Menschenrechte

- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.

 

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

 

 

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

 

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

 

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

 

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

 

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

 

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt der Finanzberater u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

 

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

 

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

 

Impressum

Verantwortlich:

Uwe Gottschalk

Scheidweg 8

57234 Wilnsdorf

 

Kontakt

Telefon: +49 02739 8983301

Telefax: +49 02739 8983302

E-Mail:   makler@uwe-gottschalk.de

Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Registrierungs-Nr.: D-BIM4-I381M-46. Zuständige Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 Euro/Anruf, Mobilfunkpreise maximal 0,60 Euro/Anruf), www.vermittlerregister.info

Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Versicherungsangelegenheiten: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin. 

 

Gewerbeerlaubnis für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen nach § 34 c Gewerbeordnung. Zuständige Registerstelle Kreis Siegen-Wittgenstein, 57069 Siegen.


Weiterhin bearbeitet Beschwerden und außergerichtliche Streitbeilegungen der

Verein "Versicherungsombudsmann e.V.",
Postfach 080632, 10006 Berlin,
Tel: 0800 3696000,
Fax 0800 3699000,
Internet:
 http://www.versicherungsombudsmann.de
*(0,20 Euro/Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 0,42 Euro/Min. aus Mobilfunknetzen)

für die Private Kranken- und Pflegeversicherung der

"Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung",
Postfach 060222,
10052 Berlin,
Tel. (0180 2) 55 04 44*,
Fax (0 30) 20 45 89 31,
Internet:
 http://www.pkv-ombudsmann.de
*(0,06 Euro/Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 0,42 Euro/Min. aus Mobilfunknetzen)

Berufsrechtliche Regelungen:
- §§ 34d, f GewO
- §§ 59-68 VVG - FinVermV
- VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage
 www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

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