Ab Januar 2017 trat die neue Pflegereform in Kraft. Die Pflebedürftigkeit wird neu definiert. Es gibt statt bisher 3 Pflegestufen, 5 Pflegegrade. Die komplette Änderung kann im § 14 SGB XI (Sozialgesetzbuch) nachgelesen werden.
Die Änderungen können sehr gut über folgenden Link nachgelesen werden. Gerne können wir Sie diesbezüglich auch informieren. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin. Entweder bei uns, oder bei Ihnen zu Hause.
"Pflege - kann mir nicht passieren!"
Das ist eine gefährliche Einstellung. Nicht nur die ältere Generation, sondern jeder kann durch eine Erkrankung oder Unfall zum Pflegefall werden. Der Staat beteiligt sich mit fünf von fünfzehn Euro Mindestbeitrag an der Absicherung der Pflegekosten - je jünger man ist, desto mehr Absicherung bekommt man.
Sollte in der Familie ein Pflegefall eintreten, werden erhebliche Kosten fällig. Es ist in vielen Fällen davon auszugehen, dass hier die Anghörigen zur Unterstützung herangezogen werden.
In den folgenden Ausführungen soll informiert werden und Links für weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden.
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Qualität durch Erfahrung
Seit mehr als zehn Jahren ist die Bernd Ginsberg GmbH ein kompetenter Partner für medizinische Produkte und Dienstleistungen. Die Einhalttung strenger Qualitätskriterien und regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen bedeuten mehr Sicherheit und Qualität für Sie uns Ihre Gesundheit.
Den kompetenten Fachberatern, die u. a. über langjährige Erfahrungen in der Pflege, sowie über Weiterbildung zum Entero-Stoma-Therapeuten an der Cleveland-Clinic, Ohio, und zu Wundexperten nach ICW-Richtlinien verfügen, können Sie jederzeit vertrauen.
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